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PROEL Austria - Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen. Ausnahmen und Abweichungen müssen schriftlich vereinbart werden. Die Anpassung der Bedingungen an geänderte Rechts- und Marktverhältnisse bleibt vorbehalten. Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen nichtig oder rechtsungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

2. Preise:
Die in unseren Preislisten angeführten Preise sind Nettopreise und können von uns jederzeit geändert werden. Über die Ihnen darauf gewährten Rabatte und Leistungskonditionen werden Sie gesondert informiert.

3. Lieferung:
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers, wobei es der Firma PROEL Austria freisteht, die Versandart zu wählen. Bei jeder Bestellung wird eine Manipulationsgebühr bzw. Bearbeitungspauschale von EUR 9,00 berechnet Weitere Versandkosten entfallen dadurch. Für den Transport innerhalb seiner Betriebsräume hat der Besteller selbst zu sorgen. Im Falle einer Versendung per Bahn gilt als Lieferort der vom Besteller angegebene Bahnhof.

Wird Expresslieferung verlangt, so trägt die Transportkosten auf alle Fälle der Besteller. Die handelsübliche Verpackung ist frei, Transportschäden und Mengendifferenzen können nur bei schriftlicher Meldung innerhalb einer Woche nach Lieferung und bei gleichzeitiger Vorlage einwandfreier kaufmännischer Unterlagen anerkannt werden. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Falle auf den Ersatz der beschädigten bzw. fehlenden Ware; weitere Forderungen sind ausgeschlossen. Sollte die beschädigte bzw. fehlende Ware nicht mehr lieferbar sein, so tritt an die Stelle des Ersatzes eine entsprechende Gutschrift.

4. Gewährleistung:
Für jene Artikel, welchen ein von uns ausgestellter Garantieschein beigefügt ist, übernehmen wir die volle in diesem Garantieschein abschließend geregelte Gewährleistung auch gegenüber Letztverbrauchern unmittelbar. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, wobei eine Rüge des Bestellers auch dann als rechtzeitig gilt, wenn sie uns innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt der Ware erreicht. Wir behalten uns die Entscheidung vor, ob mangelhafte Ware ausgetauscht, verbessert oder unter Ausstellung einer Gutschrift zurückgenommen wird. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die Firma PROEL Austria befreit jedoch den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen, sodass der Kaufvertrag aufrecht bleibt. Ín diesem Fall hat der Käufer zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis auch alle Auslagen und Aufwendungen inklusive der Rechtsvertretungskosten zu tragen, welche der Firma PROEL Austria durch die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erwachsen. Eine wiederholte Ausfolgung der Ware erfolgt erst nach vollständiger Begleichung sowohl des Kaufpreises als auch der Nebenkosten. Der Kunde verpflichtet sich, der Firma PROEL Austria den Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen vertraglichen Pflichten pünktlich nachkommt. Für den Fall der Veräußerung des Kaufgegenstandes durch den Käufer verpflichtet sich dieser schon jetzt alle daraus resultierenden Ansprüche unter Wahrung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers an diesen abzutreten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen ist unzulässig. Zugriffe Dritter hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

6. Zahlungsbedingungen:
Mittels Lastschrift bzw. Bankeinzug innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto. Für Kundendienstrechnungen wird kein Skonto gewährt. Wechselzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Grundsätzlich wird bei Wechselzahlungen kein Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie bankmäßiger Verzugszinsen als vereinbart. Der Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig solange ältere Rechnungen noch unbeglichen sind. In den allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zessionen von Forderungen betreffende Vertragsbedingungen gelten als nicht geschrieben.

7. Lieferung durch Proel S.p.A.:
Wir behalten uns die Lieferung und Fakturierung auch durch unsere Mutterfirma PROEL SpA, 64027 Sant'Omero, Italien vor.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungen ist 4212 Neumarkt in Oberösterreich. Gerichtsstand ist 4240 Freistadt.


Neumarkt am 1.9.2003
PROEL Austria GesmbH


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